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Impfungen bei Jugendlichen

Grundsätzlich gilt: Alle Impfungen für Säuglinge und Klein/Schulkinder müssen bei Jugendlichen nachgeholt oder aufgefrischt werden, wenn sie noch nicht erfolgt sind.


Besondere Bedeutung haben als Nachholimpfungen:


Windpockenimpfung

Wer: Alle Jugendlichen, die erst ein Mal oder noch gar nicht geimpft wurden
Wann: Jederzeit
Durchführung: 1. Impfung (in den Oberarm)
2. Impfung 1 bis 2 Monate später
Verträglichkeit gelegentlich Schmerzen im Oberarm, manchmal Bläschen an der Impfstelle, sonst gut verträglich

Diphtherie-Tetanus- Kinderlähmung-Keuchhustenimpfung

Wer: Jeder
Wann: 5 bzw. 10 Jahre nach der letzten Impfung
Durchführung: Impfung (in den Oberarm)
Verträglichkeit manchmal Schmerzen und Schwellung im Oberarm, selten Fieber, sonst sehr gut verträglich

HPV-Impfung - Impfung gegen Gebärmutterhals-Krebs

Wer: Mädchen
Wann: Ab dem 9. Geburtstag
Durchführung: 1. Impfung (in den Oberarm)
2. Impfung 6 Monate später
ggf. 3. Impfung zwischen 1. und 2. Impfung bei Impfung > 13 Jahren bzw. > 14 Jahren (je nach Impfstoff)
Verträglichkeit gelegentlich Schmerzen am Oberarm

Hepatitis B-Impfung - Impfung gegen Leberentzündung

Wer: Jugendliche
Wann: Jederzeit (bis zum 18. Lebensjahr werden die Kosten von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen
Durchführung: 1. Impfung (in den Oberarm)
2. Impfung 4 Wochen später
3. Impfung 6 Monate nach der 2. Impfung
Verträglichkeit gelegentlich Schmerzen im Oberarm, sonst sehr gut verträglich

Masern-Mumps-Rötelnimpfung

Wer: Alle Jugendlichen, die gar nicht oder nur ein Mal geimpft wurden
Wann: Jederzeit
Durchführung: 1. Impfung (in den Oberarm)
2. Impfung 1 bis 2 Monate später
Verträglichkeit: gelegentlich Schmerzen im Oberarm, etwa 8 bis 10 Tage nach der Impfung kann Fieber oder Ausschlag auftreten

Grundsätzlich gilt:

  • bei leichten Infekten kann geimpft werden

  • „jede Impfung zählt“
    wenn z.B. bereits eine oder mehrere Tetanusimpfungen durchgeführt wurden, muss nicht wieder von vorne begonnen werden (gilt auch für die anderen Impfungen)

  • spezielle Impfungen z.B. vor Auslandsaufenthalten bedürfen einer speziellen Beratung